Gesichtsausdruck & Position
Ein neutraler Ausdruck ist für die Biometrie zwingend.
Für Schengen-Visa ist ein absolut neutraler Gesichtsausdruck vorgeschrieben. Sie dürfen nicht lächeln, und der Mund muss geschlossen bleiben. Schauen Sie mit beiden Augen direkt in die Kamera. Selbst ein leichtes Lächeln verändert die Gesichtszüge und macht das Foto biometrisch untauglich.
Der Kopf muss gerade gehalten werden und darf nicht geneigt sein. Das Gesicht muss zentriert sein und 70-80% der Bildhöhe (32-36 mm) einnehmen. Achten Sie darauf, dass keine Haare die Augen oder Augenbrauen verdecken.
